Die Finanzierung wird durch eine Sterbegeldversicherung (auch als Kuratoriumsmodell, d.h. als Gruppen-Versicherungsvertrag), eine Lebensversicherung oder ein Treuhandkonto gesichert.
Im Normalfall stehen zwei Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge zur Verfügung:
Treuhandkonto
Auf dieses Konto wird eine Summe per Einmalzahlung geleistet. Auf diese Anlage können Dritte nicht zugreifen und laufende Belastungen bleiben aus. Die Einlage ist geschützt per Bürgschaft der Treuhand AG sowie durch die Bank, auf die eingezahlt wird. Der entsprechende Zinsertrag fällt höher aus, als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen.
Sterbegeldversicherung
Hier werden, ähnlich wie bei einem Bausparvertrag, regelmäßig Beträge eingezahlt und nach dem Ableben die Summe für das Begräbnis an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Sterbegeld- und Bestattungsvorsorgeversicherung ist die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Versicherungsvertrag.
Ihre Vorteile:
- keine Gesundheitsüberprüfung
- Aufnahme bis zum achzigsten Lebensjahr möglich
- günstige laufende Beiträge
- kein bürokratischer Aufwand
- anteilige Überschussbeteiligung
- keine Wartezeit im Leistungsfall
- wahlweise Monats-, Jahres-, oder Einmalzahlung
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